Aufgaben

Die Feuerwehr ist gemäss Gesetz über die Feuerpolizei und das Feuerwehrwesen (FFG) zur Rettung von Menschen und Tieren sowie zur Schadensbekämpfung bei Bränden, Explosionen, Elementarereignissen und Erdbeben verpflichtet. Sie leistet Hilfe bei atomaren, biologischen und chemischen Schadenereignissen (ABC-Schutz) und leistet Nachbarschaftshilfe ausserhalb ihres Einsatzgebietes.

Das oberste Ziel von jedem Einsatz ist die Rettung von Menschen und Tieren und die eigene Sicherheit. In den vergangenen Jahren hat sich die Feuerwehr aber immer mehr zu einem universellen Hilfeleister entwickelt. Die Zunahme von Naturereignissen fordert die Feuerwehr auch immer stärker.

Die Aufgaben unterteilen sich in Kernaufgaben, Hilfeleistungen und Dienstleistungen, was wiederum für die Verrechnung der Einsätze relevant ist.

Kernaufgaben
Brand, Explosionen und Elementarereignisse gehören zu den Kernaufgaben der Feuerwehr und werden somit nicht verrechnet. Es kann aber auch hier Ausnahmen geben.

Hilfeleistungen
Verkehrsunfälle, Öl- und Chemiewehreinsätze (hier ist auch der Feuerwehr Stützpunkt involviert) werden über das Inkassobüro der Gebäudeversicherung Kanton Zürich (GVZ) dem Verursacher verrechnet.

Dienstleistungen
Wespen- und Bienensupport, Verkehrsregelungen bei Anlässen, Storchenberingungen, etc... gehören zu unseren Dienstleistungen und werden auch weiterverrechnet. Hier gelten die Gebührentarife der Gemeinde Oetwil am See.